Förderung durch Bildungsscheck

Förderung Bildungsscheck

Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich an Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit, Berufsrückkehrende und Selbstständige.

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und trägt den Eigenanteil der Fortbildung.

  • Betriebe in NRW mit max. 49 Beschäftigten
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr
  • Zielgruppen: alle Beschäftigten

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil der Fortbildung.

  • Beschäftigte oder Berufsrückkehrende
  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen ledig max. 40.000 €
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen gemeinsam veranlagt bis zu 80.000 €
  • Zielgruppen: alle Beschäftigten und Berufsrückkehrenden
  • Anzahl: max. ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr

Was wird gefördert?  Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.

Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifikationen wie Maschinenbedienungsschulungen, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

In welcher Höhe wird gefördert?  Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Lehrgangskosten. Der maximale Förderbetrag pro Bildungsscheck beträgt 500 €.

Wie beantragen?  Die Beantragung des Bildungsschecks muss spätestens einen Tag vor Beginn des Fortbildungslehrgangs bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe erfolgen. Diese finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche. Der Bildungsscheck kann dann bei einem anerkannten Weiterbildungsträger eingelöst werden.

Förderung Aufstiegs-BAföG

Förderung Aufstiegs-BAföG

Nicht nur Studenten haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auch Teilnehmer von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“).

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 %, der Rest aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Nach bestandener Abschlussprüfung werden – auf Antrag – 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Darüber hinaus erhalten Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen – auf Antrag – vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 – 622 36 34 oder auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de

Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter können Sie hier ausfüllen und/oder herunterladen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html

AGBs

AGBs

Stand: September 2015

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme an allen Lehrgängen der Handwerks-Service GmbH gelten nachstehende Bedingungen:

Durchführung

Die Handwerks-Service GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem oder von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z. B bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.
Der Teilnehmer¹ hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten oder Veranstaltungsraum. Die Handwerks-Service GmbH behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des zuständigen Referenten die vorgesehene Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

Gebühren und Fälligkeiten

Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus der Anmeldebescheinigung bzw. Einladung hervorgeht.
Bei Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 120 Unterrichtsstunden erfolgt die Rechnungsstellung bei Beginn des Lehrgangs und ist sofort fällig.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 120 Unterrichtsstunden erfolgt die Abrechnung in Abschnitten von jeweils ca. drei Monaten. Die Rechnung ist jeweils mit Erhalt fällig.
Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden Fälligkeitsterminen haben nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Handwerks-Service GmbH Gültigkeit.
Bei einer Verschiebung der Veranstaltung oder Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers. Im Fall der Unterbrechung hat der Teilnehmer die Veranstaltungsgebühren anteilig für die bereits erfolgten Veranstaltungszeiten zu entrichten, überzahlte Beträge werden erstattet.

Rücktritt/Kündigung

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei der Handwerks-Service GmbH maßgeblich. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet.
Bei späterem Rücktritt (13 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn) sind folgende Gebühren zu entrichten:
– 50 % bei Lehrgängen bis zu 120 Unterrichtsstunden Dauer
– die 1. Rate der Lehrgangsgebühren bei Lehrgängen über 120 Unterrichtsstunden Dauer
Bei Kündigung durch den Teilnehmer nach Beginn eines Lehrgangs sind folgende Gebühren zu entrichten:
– 100 % bei Lehrgängen bis zu 120 Unterrichtsstunden Dauer
– Bei Lehrgängen über 120 Unterrichtsstunden Dauer ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Teilnahmegebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.
Bei verspätetem Rücktritt/Kündigung sind Lehrmittel, die durch die Handwerks-Service GmbH bereits angeschafft wurden und nicht zum Lieferanten zurückgesendet werden können, vom Teilnehmer abzunehmen und gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten zu bezahlen.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis benommen, dass die Handwerks-Service GmbH auf Grund des Rücktritts/der Kündigung tatsächlich geringere Kosten gehabt hat.
Empfänger von Fördermitteln (Bildungsscheck, Bildungsprämie, Bildungsgutschein) können kostenfrei von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, falls eine Förderung des Lehrgangs nicht möglich ist.

Mitwirkung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers aufgrund von leichter oder einfacher Fahrlässigkeit. Ebenso wird nicht bei Verlust bzw. Diebstahl mitgebrachter Gegenstände gehaftet.

Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie Informationen in Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.

¹ Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet.
  Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

Zum Download als PDF – AGB

 

Bildungsurlaub

Die Handwerks-Service GmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).

Auf einen Blick

Wieviel?

  • Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
  • Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
  • Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Für wen?

  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • nicht für Beamte

Art der Veranstaltung

  • Politische und Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer 3 Tage en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen
  • täglich mind. 6 Ustd.
  • Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.

Fristen

  • Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
  • Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen

Einschränkungen

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit

(Quelle: bildungsurlaub.de)

Infoblatt – Bildungsurlaub in NRW