AGBs
Stand: September 2015
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme an allen Lehrgängen der Handwerks-Service GmbH gelten nachstehende Bedingungen:
Durchführung
Die Handwerks-Service GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem oder von ihr nicht zu vertretendem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z. B bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.
Der Teilnehmer¹ hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten oder Veranstaltungsraum. Die Handwerks-Service GmbH behält sich vor, bei kurzfristiger Erkrankung des zuständigen Referenten die vorgesehene Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
Gebühren und Fälligkeiten
Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus der Anmeldebescheinigung bzw. Einladung hervorgeht.
Bei Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 120 Unterrichtsstunden erfolgt die Rechnungsstellung bei Beginn des Lehrgangs und ist sofort fällig.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 120 Unterrichtsstunden erfolgt die Abrechnung in Abschnitten von jeweils ca. drei Monaten. Die Rechnung ist jeweils mit Erhalt fällig.
Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden Fälligkeitsterminen haben nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Handwerks-Service GmbH Gültigkeit.
Bei einer Verschiebung der Veranstaltung oder Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers. Im Fall der Unterbrechung hat der Teilnehmer die Veranstaltungsgebühren anteilig für die bereits erfolgten Veranstaltungszeiten zu entrichten, überzahlte Beträge werden erstattet.
Rücktritt/Kündigung
Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei der Handwerks-Service GmbH maßgeblich. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet.
Bei späterem Rücktritt (13 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn) sind folgende Gebühren zu entrichten:
– 50 % bei Lehrgängen bis zu 120 Unterrichtsstunden Dauer
– die 1. Rate der Lehrgangsgebühren bei Lehrgängen über 120 Unterrichtsstunden Dauer
Bei Kündigung durch den Teilnehmer nach Beginn eines Lehrgangs sind folgende Gebühren zu entrichten:
– 100 % bei Lehrgängen bis zu 120 Unterrichtsstunden Dauer
– Bei Lehrgängen über 120 Unterrichtsstunden Dauer ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Teilnahmegebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.
Bei verspätetem Rücktritt/Kündigung sind Lehrmittel, die durch die Handwerks-Service GmbH bereits angeschafft wurden und nicht zum Lieferanten zurückgesendet werden können, vom Teilnehmer abzunehmen und gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten zu bezahlen.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis benommen, dass die Handwerks-Service GmbH auf Grund des Rücktritts/der Kündigung tatsächlich geringere Kosten gehabt hat.
Empfänger von Fördermitteln (Bildungsscheck, Bildungsprämie, Bildungsgutschein) können kostenfrei von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, falls eine Förderung des Lehrgangs nicht möglich ist.
Mitwirkung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers aufgrund von leichter oder einfacher Fahrlässigkeit. Ebenso wird nicht bei Verlust bzw. Diebstahl mitgebrachter Gegenstände gehaftet.
Datenschutz
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie Informationen in Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.
¹ Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Zum Download als PDF – AGB