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Förderung Aufstiegs-BAföG
Förderung Aufstiegs-BAföG
Nicht nur Studenten haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auch Teilnehmer von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen haben einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“).
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 %, der Rest aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Nach bestandener Abschlussprüfung werden – auf Antrag – 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Darüber hinaus erhalten Teilnehmer von Vollzeitmaßnahmen – auf Antrag – vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 – 622 36 34 oder auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de
Die für die Antragstellung erforderlichen Formblätter können Sie hier ausfüllen und/oder herunterladen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html
AdA Schein – Ausbilder-Eignungsprüfung (alle Berufe)
Nächster Termin vom 04.11. – 13.11.2024
Bildungsurlaub
Die Handwerks-Service GmbH ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG).
Auf einen Blick
Wieviel?
- Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
- Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder 5 Tage in Wochen-Intervallen
- täglich mind. 6 Ustd.
- Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
Einschränkungen
- Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
- Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit
(Quelle: bildungsurlaub.de)
Fortbildungen
• Ausbilder-Eignungsprüfung (ersetzt auch Meisterprüfung Teil 4), alle Berufe
• Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten